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16.01.2014

Drei Anträge abgelehnt

Drei Anträgen der SPÖ Gemeinderäte wurde in der Gemeinderatssitzung vom 19. März 2013 die Aufnahme in die Tagesordnung mangels Dringlichkeit verweigert.

 

 

Gegenstände, die nicht in die Tagesordnung aufgenommen sind, können nur behandelt werden, wenn der Gemeinderat hierzu seine Zustimmung gibt.

Solche Anträge sind Dringlichkeitsanträge. Dabei sind Dringlichkeitsanträge die einzige Möglichkeit für Minderheitsparteien überhaupt ein wichtiges Thema auf die Tagesordnung der Gemeinderatssitzung zu bringen.

Durch die Ablehnung der Dringlichkeitsanträge wird die völlige Intransparenz bei den Kosten, Auftragsvergaben, Preisgestaltungen sowie Personalentscheidungen für das Florian Berndl Bad in Stein gemeißelt. Der Badbeirat ist zur Geheimhaltung verpflichtet. Für den Bisamberger Gemeinderat besteht weder ein Mitspracherecht, noch ein Möglichkeit auf Einsichtnahme in Unterlagen. 20% der Kosten von bis zu 9 Millionen EURO tragen aber alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler aus Bisamberg und Klein Engersdorf.

Damit wurde auch der Antrag auf 10% Ermäßigung auf Saisonkarten des Berndl Bades für die Bevölkerung aus Bisamberg abgelehnt.

Auch der Antrag zur Informationserteilung über die Verwendung des Grund- und Brunnenwassers an die Bevölkerung wurde als nicht dringend, abgelehnt.

Von wem soll die Bevölkerung jetzt erfahren, dass Brunnenwasser im Bereich zwischen Kaiserallee und Donaugraben auf Empfehlungen der Agentur für Umwelt und Ernährung des Landes Niederösterreich auf keinen Fall zum Gießen von Pflanzen, zum Trinken, zum Tränken von Tieren und zum Füllen von Swimmingpools verwendet werden soll?

 

Der Frühling steht vor der Tür, die Bevölkerung hat ein Recht auf Information, wie mit pestizidverseuchtem Grundwasser umzugehen ist.

 Diese neuen Erkenntnisse basieren auf der Masterstudie der FH Technikum Wien.

 Bei der Ablehnung des dritten Antrages auf Einführung von Kleinkinderportionen und Freiwilligkeit bei der Essensteilnahme in der Nachmittagsbetreuung nehmen wir Frau Bürgermeister Dorothea Schittenhelm beim Wort. Sie hat ausdrücklich auf die bereits bestehende Freiwilligkeit an der Essensteilnahme verwiesen.

 Wenn also Kinder in der Nachmittagsbetreuung ab jetzt kein Essen in Anspruch nehmen, erwarten wir auch, dass dies bei der Kostenabrechnung des Hilfswerkes Berücksichtigung findet.

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