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04.10.2012
Presseaussendung zu Grundwasser inm Bezirk Korneuburg und Bisamberg

Nachdem nunmehr nach anfänglicherm Leugnen die Firma Kwizda endlich doch gestanden hat, Verursacher der Pestizid- bzw. Herbizidverseuchung des Grundwassers mit den Mitteln Thiometoxam und Clopyralid zu sein, ist auch die politische Verantwortung für diesen Katastrophenfall zu klären.
Bedauerlicherweise hat trotz verschiedener Anzeigen in den letzten Jahren die zuständige Behörde (Wasserrechtsbehörde/Bezirkshauptmannschaft) versucht die Sache zu verharmlosen oder totzuschweigen. Es ist hier eine schonungslose Aufarbeitung der Fehler und Versäumnisse der Behörden durchzuführen und eine Evaluierung des Katastrophenmanagements in Niederösterreich dringend notwendig.
Die vier ÖVP Bürgermeister der betroffenen Gemeinden haben bisher den an der Peripherie am Badeteich oder am Ortsrand gelegenen Bürgerinnen einen Trinkwasseranschluss verweigert, wodurch die Anrainer jahrelang gezwungen waren, das kontaminierte Grundwasser zu nutzen. Wir denken, es ist höchste Zeit, diesen Missstand zu beheben.
In erster Linie sind nämlich laut Gesetz die Bürgermeister der betroffenen Gemeinden für Hausbrunnen zuständig. Diese Verantwortung sehen wir nicht als ausreichend wahrgenommen. Die Verantwortung wurde seit dem Jahr 2010 an die Bezirkshauptmannschaft abgewälzt und die Bevölkerung verspätet und nicht ausreichend über den Zustand des Grundwassers informiert.
Die letzte Aussendung zur Grundwasserverseuchung der Bezirkshauptmannschaft vom September 2012 wurde auf der Homepage der Gemeinde Bisamberg nicht veröffentlicht, obwohl die Probleme bereits bekannt waren. Auf die Frage der SPÖ Bisamberg in der letzten Gemeinderatssitzung, warum dieses Schreiben in allen anderen Gemeinden veröffentlicht wurde, aber nicht in Bisamberg, hat Frau Bürgermeister Schittenhelm geantwortet, es soll die Bevölkerung nicht verunsichert werden, und es sei die Bezirkshauptmannschaft zuständig (was falsch ist). Daher sollen sich die Bürgerinnen auch dorthin wenden. Außerdem wurde der Umweltausschuss in Bisamberg vom Umweltgemeinderat mit der Thematik überhaupt nicht befasst.
Die Bezirkshauptmannschaft hat 2010 und 2011 keine lückenlose Kontrolle auf mögliche weitere Belastungen des Grundwassers durchgeführt, obwohl sie dies aus ihrer Verantwortung und Sorgfaltspflicht heraus, durchführen hätte müssen.
Wir wissen noch nicht, wie weit die Böden verunreinigt sind und ob auch das derzeit abgeschaltete Trinkwasser-Brunnenfeld-Bisamberg betroffen ist, und ob und wann dieses Wasser wieder als Trinkwasser von der EVN genutzt werden kann.
Die Staatsanwaltschaft hat vorzeitig ein Verfahren gegen die Firma Kwizda eingestellt. Wer übernimmt dafür die Verantwortung?
Dazu gibt es noch weitere Fragen:
- 1.) Wird jetzt endlich seitens der Staatsanwaltschaft Korneuburg eine Anklage gegen die Firma Kwizda erfolgen?
- 2.) Erhalten die betroffenen Hausbrunnenbesitzer, die teilweise das verseuchte Wasser getrunken oder zum Waschen und Kochen verwendet haben, in den nächsten Jahren kostenlose Gesundenuntersuchungen?
- 3.) Werden in den nächsten Jahren bis zur Bereinigung der Verseuchung Boden- und Wasserproben der betroffenen Gebiete durch die Gemeinden und die Bezirkshauptmannschaft sowie durch die zuständigen Landesbehörden durchgeführt?
- 4.) Wer überprüft die mit Gießwasser aus dem verseuchten Grundwasser betroffenen Böden der Hausbrunnenbesitzer im betroffenen Gebiet in Langenzersdorf, Bisamberg, Leobendorf und Korneuburg?
- 5.) Inwieweit wird das verseuchte Grundwasser von Pflanzen (Bäume, Sträucher) durch Wurzeln aufgenommen und an die Blätter weitertransportiert? Welche Behörde übernimmt die Untersuchung?
- 6.) Falls Pflanzen und deren Blätter verseucht sind, wer bezahlt die fachgerechte Entsorgung der Blätter bzw. der ganzen Pflanze?
- 7.) Welche Auswirkungen hat die Einleitung des verseuchten Grundwassers auf die Lebewesen im Donaugraben, welche Behörde überprüft die Auswirkungen, werden die Schäden vollständig bezahlt?